Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gutscheingold wird im Namen und auf Rechnung der Blackhawk Network Germany GmbH verkauft.
1. Gültigkeit
Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
2. Guthaben
Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Das Guthaben wird nicht verzinst.
3. AGB der Einlösepartner
Die Gutscheine, die Du mit Gutscheingold erwirbst, unterliegen ihrerseits gesonderten AGB.
4. Weiterverkauf
Gutscheingold eignet sich hervorragend als Geschenk, jedoch nicht zum Weiterverkauf.
5. Berechtigung
Als Berechtigter gilt jeder, der den unter dem Rubbelfeld verborgenen PIN-Code kennt.
6. Verlust oder Beschädigung
Die Geschenkkarte ist so sorgsam wie Bargeld aufzubewahren. Bei Verlust oder Beschädigung erfolgt kein Ersatz, es sei denn, die Beschädigung wurde vom Herausgeber schuldhaft verursacht. Eine Sperrung der Karte ist nicht möglich.
7. Sortiment
Sortimentsänderung vorbehalten.
8. Ergänzende Bedingungen für das Produkt “Gutscheingold Mitarbeitergutschein”
Die Geschenkkarten im Portfolio des Gutscheingold Mitarbeitergutscheins können
- ausschließlich bei dem Herausgeber zum Bezug von Waren aus der Produktpalette des Herausgebers eingesetzt werden. Einlösung bei Dritten ist ausgeschlossen.
- nicht dazu genutzt werden, an Bankautomaten Geld abzuheben.
- nicht dazu genutzt werden, Geldbeträge an Dritte zu überweisen.
- nicht als generelles Zahlungsinstrument hinterlegt oder genutzt werden.
- nicht gegen Geldsurrogate wie Devisen sowie Finanzinstrumente eingelöst werden. Die Geschenkkarten verfügen über keine IBAN.
Bei den Geschenkkarten
- ist eine Rückgabe nicht möglich oder falls doch, dann nur durch Vorlage des noch werthaltigen Gutscheins und dem dazugehörigen Kaufbeleg;
- handelt es sich nicht um Marketplace-Gutscheine oder Prepaid-Kreditkarten;
- ist eine Auszahlung von Guthaben durch den Herausgeber ausgeschlossen. Dies betrifft auch Restbeträge.
Wir behalten uns das Recht vor, die Spezifikation und die Dienste des Mitarbeitergutscheins zu ändern, wenn dies aufgrund geltender gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen erforderlich ist.
Sollte das Produkt als steuerfreier Sachbezug gemäß § 8 Abs. 2 EStG gewährt werden, stellt der Arbeitgeber sicher, dass
- der Gutschein nicht auf den Anspruch auf Arbeitslohn seiner Mitarbeiter angerechnet wird,
- der Anspruch auf Arbeitslohn seiner Mitarbeiter nicht zugunsten des Produktes herabgesetzt wird,
- der Gutschein nicht anstelle einer bereits vereinbarten künftigen Erhöhung des Arbeitslohns gewährt wird,
- bei Wegfall des Produktes der Arbeitslohn seiner Mitarbeiter nicht erhöht wird und
- die sich nach Anrechnung der vom Mitarbeiter gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile insgesamt 50 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen.
Die rechtliche und steuerrechtlich Prüfung unterliegt in jedem Fall dem Arbeitgeber. Die von Blackhawk zur Verfügung gestellten Informationen stellen keine rechtliche und/oder steuerrechtliche Beratung dar. Bitte sprecht für steuerrechtliche Beratungen mit eurem Steuerberater oder zuständigen Finanzamt.