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Mit Gutscheingold effektiv und steuerfrei Mitarbeitende incentivieren.

Ob als monatlicher Bonus, Weihnachtsgeschenk oder Präsent zu besonderen persönlichen Anlässen – Gutscheingold passt zu jedem Anlass und jeder Zielgruppe. Unternehmen und Mitarbeitende profitieren dabei von den Vorteilen des steuerfreien Sachbezugs bei Universalgutscheinen: Mit Gutscheingold ist ein steuerfreies Gehaltsextra von bis zu 50€/Monat oder 60€ bei besonderen persönlichen Anlässen möglich.

Steuersparen auf Sachbezug Symbol

Steuerfreies monatliches Extra
Bis zu 50 € monatlich

Große Auswahl an Einlösepartnern
Hochwertige Marken und Shops

Sparschwein Abbildung

Flexibles Ansparen möglich
Mehrere Gutscheine in einem Vorgang einlösbar

Der Begriff kommt aus dem Arbeits- & Steuerrecht. Der Arbeitgeber stellt mit einem Sachbezug den Arbeitnehmer/innen eine nicht direkt geldliche Leistung zur Verfügung: Einen geldwerten Vorteil, der steuerlich gänzlich anders bewertet wird als eine reine Geld- und Lohnzahlung, wie z. B. das Gehalt.

Bei einem Sachbezug wird unterschieden zwischen pauschalversteuerten Sachbezügen oder steuer- und sozialabgabenfreien Sachbezügen. So fällt beispielsweise ein Sachbezug bis zu einer Grenze von € 50,00 (inkl. MWST) pro Monat unter die steuer- und sozialversicherungsfreien Sachbezüge, im Gegensatz zu einem Dienstwagen.

Der Sachbezug von € 50,00/Mon. inkl. MWST ist laut §8, Abs.2, Satz 11 EstG, steuer- und sozialabgabenfrei und in Bezug auf Lohnnebenkosten gänzlich kostenneutral.

Darüber hinaus hat der Arbeitgeber noch eine weitere Möglichkeit, seinen Mitarbeitenden etwas Gutes zu tun. Er kann sie mit einem weiteren steuer- und sozialversicherungsfreien Sachbezug, einer Zuwendung im Wert von maximal € 60,00, zu einem besonderen Anlass beschenken und motivieren.

Wichtig ist hier tatsächlich der besondere persönliche Anlass, der keinen Entlohnungscharakter haben darf. Damit wären z.B. Überstunden oder auch Weihnachten kein besonderer persönlicher Anlass, hingegen Hochzeit, Geburt des Kindes o.ä. schon. Bei den Präsenten zu einem besonderen persönlichen Anlass handelt es sich um keine gesetzliche Vorgabe, sondern um eine Verwaltungsanweisung, daher kann der angesetzte Höchstbetrag von € 60,00 in Ausnahmefällen auch überschritten werden.

Zu den Geschenken gehören zum Beispiel:

  • Blumen
  • Genussmittel, z.B. alkoholische Getränke wie Wein oder Sekt
  • Bücher
  • Geschenkkarten, z.B. Gutscheingold Universalgutscheine

Ja, da es sich um eine freiwillige Leistung handelt. Sie darf nur die 50,00 € pro Monat nicht überschreiten.

Nein, ein 50€ Sachbezug stellt eine Steuergrenze dar und darf nicht überschritten werden.

Dies betrifft leider unseren Mitarbeitergutschein. Aufgrund von Änderungen im Einkommenssteuergesetz dürfen nur noch Geschenkkarten als steuerfreier Sachbezug verwendet werden, welche die folgenden Eckpunkte erfüllen. Die Geschenkkarten unserer Einlösepartner dürfen:
 

  • ausschließlich bei dem Herausgeber zum Bezug von Waren aus der Produktpalette von dem Herausgeber eingesetzt werden. Einlösung bei Dritten ist ausgeschlossen.
  • nicht dazu genutzt werden können, um an Bankautomaten Geld abzuheben.
  • nicht dazu genutzt werden können, Geldbeträge an Dritte zu überweisen.
  • nicht als generelles Zahlungsinstrument hinterlegt oder genutzt werden können.
  • nicht über eine IBAN verfügen.
  • nicht gegen Geldsurrogate wie Devisen sowie Finanzinstrumente eingelöst werden können.
     

Weiter darf

  • die Rückgabe nicht möglich sein oder falls doch, dann nur durch Vorlage des noch werthaltigen Gutscheins und dem dazugehörigen Kaufbeleg
  • eine Geschenkkarte kein Marketplace-Gutschein und keine Prepaid-Kreditkarte sein
  • die Auszahlung von Guthaben durch den Herausgeber nicht angeboten werden. Dies betrifft auch Restbeträge.

Aus diesem Grund mussten wir 2022 unsere Partner Zalando, Decathlon, Avocadostore, babywalz, Deezer und Vedes aus dem Mitarbeitergutschein-Portfolio nehmen.

Geschenke und Aufmerksamkeiten zu Geburtstagen fallen unter die Rubrik „besonderer persönlicher Anlass“ und sind grundsätzlich bis zu einem Betrag von 60,00 € pro Sachbezug/Präsent möglich.

Zu persönlichen Anlässen gehören z.B. Geburtstage, Hochzeit, Kindesgeburt, Jubiläum, etc.

Bei einer Überzahlung muss jeweils der Gesamtbetrag nachversteuert werden und nicht nur der überzahlte Betrag.

Nebenkosten wie Servicegebühren und Versandkosten, die klar dem Sachbezug zuordenbar sind, sind auch den Mitarbeitenden anzurechnen und schmälern somit den auszahlbaren Betrag. Der Bruttobetrag darf 50,00 € inklusive aller Nebenkosten nicht überschreiten.

Nein, ein Sachbezug seitens des Arbeitgebers ist eine freiwillige Leistung und es besteht kein Recht aufgrund einer Einmalzahlung, diese dauerhaft einzufordern.

Zalando ist ein sogenannter Marketplace-Gutschein, bei dem der Gutschein auch gegen Waren und Dienstleistungen von Dritten eingesetzt werden kann. Aufgrund rechtlicher Änderungen mussten wir diesen Gutschein aus dem Mitarbeitergutschein-Portfolio herausnehmen. Weitere Informationen findest du unter der Frage „Ich finde ein bestimmtes Produkt nicht mehr im Portfolio. Wie kann das sein?“

In unserem normalen Gutscheingold Grußkarten- und Fashion-Portfolio für Endkunden ist Zalando weiterhin dabei.

Grundsätzlich fallen alle Zuwendungen an den Mitarbeiter, auch Getränke und Obst, unter die Rubrik Sachbezug. Obst und Getränke, die nur am Arbeitsplatz eingenommen werden, werden jedoch als steuerfrei bewertet.

Gutscheingold ist eine eingetragene Marke der Blackhawk Network Germany GmbH. Als weltweit führender Anbieter im Bereich Branded Payments ist es unser Ziel, das Schenken einfach und trotzdem persönlich zu machenNeben der Herausgabe unserer eigenen Geschenkkarten sind wir seit über 12 Jahren die Experten im Geschenkkartendrittvertrieb und der Incentivierung. Ob Komplettlösungen im Bereich der Geschenkkartendistribution, Prämien zur Mitarbeitermotivation oder Lösungen für die Vertriebsincentivierung: Mit unserer Expertise helfen wir anderen Unternehmen dabei, ihre Geschäftsziele zu erreichen. Besuche unsere Blackhawk Network Website, um mehr zu erfahren.

Hast du eine Frage zu Gutscheingold? Weitere Informationen findest du in unseren FAQ.
Bei Kooperationsanfragen kannst du dich über das Formular “Partner werden” an uns wenden.

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