Bitte beachten: Leider hat sich die Otto-Gruppe dazu entschieden, das MyToys-Geschäft Ende 2023 komplett einzustellen.
Wir wurden daher gebeten, MyToys ab sofort aus dem Portfolio zu nehmen. Es wird auf Otto-Seite an einer Lösung für die Erstattung alter MyToys-Gutscheine ab dem Stichtag gearbeitet.

Steuerfreier Sachbezug

Wir versorgen unsere Mitarbeitenden mit Wasser, Getränken und Obst. Welche Auswirkungen hat das in Bezug auf die steuerfreie 50 €-Grenze?
Grundsätzlich fallen alle Zuwendungen an den Mitarbeiter, auch Getränke und Obst, unter die Rubrik Sachbezug. Obst und Getränke, die nur am Arbeitsplatz eingenommen werden, werden jedoch als steuerfrei bewertet.
Was bedeutet besonderer persönlicher Anlass, wenn ich meinen Mitarbeitenden 60,00 € zusätzlich zukommen lassen möchte, auch ggf. mehrmals im Jahr?
Zu persönlichen Anlässen gehören z.B. Geburtstage, Hochzeit, Kindesgeburt, Jubiläum, etc.
Wenn ich 50,00 € als Sachbezug an meine Mitarbeitenden gebe, besteht eine Verpflichtung, dies damit immer und regelmäßig zu tun?
Nein, ein Sachbezug seitens des Arbeitgebers ist eine freiwillige Leistung und es besteht kein Recht aufgrund einer Einmalzahlung, diese dauerhaft einzufordern.
 
Unsere Mitarbeitenden erhalten an ihren Geburtstagen einen Strauß Blumen von uns. Fällt dies unter die Rubrik Sachbezug und welche Auswirkungen hat dies auf die Befreiung von Steuer- und Sozialversicherungsabgaben?
Geschenke und Aufmerksamkeiten zu Geburtstagen fallen unter die Rubrik „besonderer persönlicher Anlass“ und sind grundsätzlich bis zu einem Betrag von 60,00 € pro Sachbezug/Präsent möglich.
 
Darf der Betrag von Monat zu Monat schwanken, wenn ich einen Sachbezug an meine Mitarbeitenden gebe?
Ja, da es sich um eine freiwillige Leistung handelt. Sie darf nur die 50,00 € pro Monat nicht überschreiten.
 
Darf ich bei einem 50€-Sachbezug in einem Monat 30,00 € auszahlen und dafür im nächsten Monat 70,00 €?
Nein, ein 50€ Sachbezug stellt eine Steuergrenze dar und darf nicht überschritten werden.
 
Was passiert, wenn ich am Ende des Jahres feststelle, dass ich € 601,00 statt der erlaubten € 600,00 ausgezahlt habe?
Bei einer Überzahlung muss jeweils der Gesamtbetrag nachversteuert werden und nicht nur der überzahlte Betrag.
 
Welche Bedeutung haben Servicegebühren oder andere Nebenkosten? Sind sie den Mitarbeitenden anzurechnen?
Nebenkosten wie Servicegebühren und Versandkosten, die klar dem Sachbezug zuordenbar sind, sind auch den Mitarbeitenden anzurechnen und schmälern somit den auszahlbaren Betrag. Der Bruttobetrag darf 50,00 € inklusive aller Nebenkosten nicht überschreiten.
 
Ich finde ein bestimmtes Produkt nicht mehr im Portfolio. Wie kann das sein?

Dies betrifft leider unseren Mitarbeitergutschein. Aufgrund von Änderungen im Einkommenssteuergesetz dürfen nur noch Geschenkkarten als steuerfreier Sachbezug verwendet werden, welche die folgenden Eckpunkte erfüllen. Die Geschenkkarten unserer Einlösepartner dürfen:
 

  • ausschließlich bei dem Herausgeber zum Bezug von Waren aus der Produktpalette von dem Herausgeber eingesetzt werden. Einlösung bei Dritten ist ausgeschlossen.

  • nicht dazu genutzt werden können, um an Bankautomaten Geld abzuheben.

  • nicht dazu genutzt werden können, Geldbeträge an Dritte zu überweisen.

  • nicht als generelles Zahlungsinstrument hinterlegt oder genutzt werden können.

  • nicht über eine IBAN verfügen.

  • nicht gegen Geldsurrogate wie Devisen sowie Finanzinstrumente eingelöst werden können.
     

Weiter darf

  • die Rückgabe nicht möglich sein oder falls doch, dann nur durch Vorlage des noch werthaltigen Gutscheins und dem dazugehörigen Kaufbeleg

  • eine Geschenkkarte kein Marketplace-Gutschein und keine Prepaid-Kreditkarte sein

  • die Auszahlung von Guthaben durch den Herausgeber nicht angeboten werden. Dies betrifft auch Restbeträge.

 

Aus diesem Grund mussten wir 2022 unsere Partner Zalando, Decathlon, Avocadostore, babywalz, Deezer und Vedes aus dem Mitarbeitergutschein-Portfolio nehmen.

Wieso ist Zalando nicht mehr als Einlösepartner beim Mitarbeitergutschein dabei?
Zalando ist ein sogenannter Marketplace-Gutschein, bei dem der Gutschein auch gegen Waren und Dienstleistungen von Dritten eingesetzt werden kann. Aufgrund rechtlicher Änderungen mussten wir diesen Gutschein aus dem Mitarbeitergutschein-Portfolio herausnehmen. Weitere Informationen findest du unter der Frage „Ich finde ein bestimmtes Produkt nicht mehr im Portfolio. Wie kann das sein?“

In unserem normalen Gutscheingold Grußkarten- und Fashion-Portfolio für Endkunden ist Zalando weiterhin dabei.
 

Benötigst du weitere Hilfe bei der Einlösung?

Lies dir bitte unsere FAQ durch, falls du Probleme mit der Einlösung deiner Geschenkkarte hast. Die meisten Fragen wurden dort bereits beantwortet. Sollte dein Problem nicht dabei sein, kannst du gerne mit uns in Kontakt treten.

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